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Erläuter die verschiedenen Positionen zum Umgang mit Intersexualität, die in M1 und M2 ( siehe unten) erwähnt werden.


M1 Medizinischer Umgang mit Intersexualität in den 1950er Jahren: In den 50er Jahren führte [der amerikanische Sexualforscher John MONEY] den Begriff ,Gender“ (soziales Geschlecht) in die medizinisch-psychologische Literatur ein. MONEYS Behandlungskonzept bezeichnete das uneindeutig Neugeborene als einen psychosozialen Notfall. MONEY war der Auffassung, dass für eine gesunde psychosexuelle Entwicklung das Aussehen der Genitalien maßgebend sei. Ein Kind könne sich, so MONEY, nur dann selber als Junge oder Mädchen wahrnehmen, wenn seine Genitalien auch klar männlich oder weiblich aussehen. [...] Ein Kind muss so schnell wie möglich operiert werden und anschließend – ohne | Zweifel aufkommen zu lassen - klar und entschieden als Junge oder als Mädchen erzogen werden. Zudem sei dem Patienten selbst die Diagnose nicht mitzuteilen, aus sozialen und gesellschaftlichen Gründen. Dann, so die Lehrmeinung, werde das Kind auch ohne große Probleme eine stabile sexuelle Identität entwickeln und sich in die ihm zugewiesene Geschlechterrolle fügen. [...]


M2 Auch Babys haben Menschenwürde: [...] Geschlechtsuneindeutigkeit oder Geschlechtsmehr- deutigkeit, und dabei geht es nicht nur um den Blick der Hebamme zwischen die Beine des Neugeborenen, sondern in der Folge der weiteren Entwicklung um den ganzen Menschen bis zum Ende seiner körperlichen und seelischen Entwicklung, ist eindeutig ein weltanschau- liches, also kulturelles, soziales und religiöses Problem. Es ist nicht die Schöpfung, noch die Natur, die sich in ihrer unüberschaubaren Vielfalt den ,Luxus von Irrtum" leistet. Es ist der Mensch, [...] der Kategorien und Grenzen, Ausgrenzungen und Abgrenzungen, geschaffen hat und somit den Eindruck erweckt, dass Schöpfung - oder eben Natur - Fehler macht, die vom Menschen korrigiert werden müssen. [..] Der Blick der Hebamme wird so zum gesellschaftlich normierenden Zwang. Ich sage eindeutig und ohne jede Schnörkel, dass wir uns damit an unseren Babys vergehen und schuldig machen. Der Geschlechtschromosomensatz XX bedeutet meist „weiblich“, aber es gibt auch ,XX-Männer“. Das sind Menschen, die sich trotz weiblichem Chromosomensatz, männlich entwickeln. Der Chromosomensatz XY ist „fast immer“ ein Indiz für die Entwicklung zum Mann, aber es gibt auch ,„XY-Frauen“. Bei diesen Menschen entwickelt sich das Erscheinungsbild trotz männlichem Chromoso- mensatz bis zum Ende der Pubertät eindeutig weiblich. Die Wissenschaft weiß es, tut aber beim Neugeborenen so, als könnte sie korrigierend wirken. Der Artikel 3 des Grundgesetzes sagt eindeutig, ohne jedes wenn und aber, dass kein Mensch wegen seines Geschlechtes bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Wir, Politik, Wissenschaft und Kirchen, verhalten uns aber so, als ob genau diese Zusage des Grundgesetzes für Intersexuelle keine Bedeutung hat. Wir sind mehrheitlich nicht bereit, die Konsequenzen aus unserem Wissen zu ziehen, und erklären der Einfachheit halber alles, was nicht in ein einfaches, klares Schema passt, als krank und heilbar. In Wirklichkeit nehmen wir billigend in Kauf, dass einzelne Menschen, unsere Babys [...], vereindeutigt werden im Sinne unserer beschränkten Vorstellungen von Leben. Gleichzeitig wird den Eltern suggeriert, dass es notwen- dig sei, den Kindern die wahre Ursache des Eingriffes zu verschweigen, damit sie sich ,,normal“ entwickeln können. Wir stellen uns blind und taub gegenüber der Tatsache, dass sie es eben gerade durch den Eingriff und das Verschweigen nicht können. Wir stellen uns gegen die von uns selbst so hoch gehaltenen Gebote des Grundge- setzes, der Basis unserer Rechtsnorm. Wir verdrehen den Sinngehalt zur Bestätigung unserer kulturellen und sozialen Normierung. [...]

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Titel: Ethik: Verschiedene Positionen zum Umgang mit Intersexualität erläutern

Stichworte: ethik

Aufgabe:

Ich wollte euch fragen, ob ihr mir vielleicht die verschiedenen Positionen zum Umgang mit Intersexualität, die in M1 und M2 ( siehe unten) erwähnt werden, erläutern würdet?

Ehrlichgesagt verstehe ich den Text nicht so ganz, sodass ich euch fragen wollte.

Ich muss nämlich dann zu den Positionen Stellung nehmen, was ich selbstverständlich selber machen werde.



M1 Medizinischer Umgang mit Intersexualität in den 1950er Jahren: In den 50er Jahren führte [der amerikanische Sexualforscher John MONEY] den Begriff ,Gender“ (soziales Geschlecht) in die medizinisch-psychologische Literatur ein. MONEYS Behandlungskonzept bezeichnete das uneindeutig Neugeborene als einen psychosozialen Notfall. MONEY war der Auffassung, dass für eine gesunde psychosexuelle Entwicklung das Aussehen der Genitalien maßgebend sei. Ein Kind könne sich, so MONEY, nur dann selber als Junge oder Mädchen wahrnehmen, wenn seine Genitalien auch klar männlich oder weiblich aussehen. [...] Ein Kind muss so schnell wie möglich operiert werden und anschließend – ohne | Zweifel aufkommen zu lassen - klar und entschieden als Junge oder als Mädchen erzogen werden. Zudem sei dem Patienten selbst die Diagnose nicht mitzuteilen, aus sozialen und gesellschaftlichen Gründen. Dann, so die Lehrmeinung, werde das Kind auch ohne große Probleme eine stabile sexuelle Identität entwickeln und sich in die ihm zugewiesene Geschlechterrolle fügen. [...]



M2 Auch Babys haben Menschenwürde: [...] Geschlechtsuneindeutigkeit oder Geschlechtsmehr- deutigkeit, und dabei geht es nicht nur um den Blick der Hebamme zwischen die Beine des Neugeborenen, sondern in der Folge der weiteren Entwicklung um den ganzen Menschen bis zum Ende seiner körperlichen und seelischen Entwicklung, ist eindeutig ein weltanschau- liches, also kulturelles, soziales und religiöses Problem. Es ist nicht die Schöpfung, noch die Natur, die sich in ihrer unüberschaubaren Vielfalt den ,Luxus von Irrtum" leistet. Es ist der Mensch, [...] der Kategorien und Grenzen, Ausgrenzungen und Abgrenzungen, geschaffen hat und somit den Eindruck erweckt, dass Schöpfung - oder eben Natur - Fehler macht, die vom Menschen korrigiert werden müssen. [..] Der Blick der Hebamme wird so zum gesellschaftlich normierenden Zwang. Ich sage eindeutig und ohne jede Schnörkel, dass wir uns damit an unseren Babys vergehen und schuldig machen. Der Geschlechtschromosomensatz XX bedeutet meist „weiblich“, aber es gibt auch ,XX-Männer“. Das sind Menschen, die sich trotz weiblichem Chromosomensatz, männlich entwickeln. Der Chromosomensatz XY ist „fast immer“ ein Indiz für die Entwicklung zum Mann, aber es gibt auch ,„XY-Frauen“. Bei diesen Menschen entwickelt sich das Erscheinungsbild trotz männlichem Chromoso- mensatz bis zum Ende der Pubertät eindeutig weiblich. Die Wissenschaft weiß es, tut aber beim Neugeborenen so, als könnte sie korrigierend wirken. Der Artikel 3 des Grundgesetzes sagt eindeutig, ohne jedes wenn und aber, dass kein Mensch wegen seines Geschlechtes bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Wir, Politik, Wissenschaft und Kirchen, verhalten uns aber so, als ob genau diese Zusage des Grundgesetzes für Intersexuelle keine Bedeutung hat. Wir sind mehrheitlich nicht bereit, die Konsequenzen aus unserem Wissen zu ziehen, und erklären der Einfachheit halber alles, was nicht in ein einfaches, klares Schema passt, als krank und heilbar. In Wirklichkeit nehmen wir billigend in Kauf, dass einzelne Menschen, unsere Babys [...], vereindeutigt werden im Sinne unserer beschränkten Vorstellungen von Leben. Gleichzeitig wird den Eltern suggeriert, dass es notwen- dig sei, den Kindern die wahre Ursache des Eingriffes zu verschweigen, damit sie sich ,,normal“ entwickeln können. Wir stellen uns blind und taub gegenüber der Tatsache, dass sie es eben gerade durch den Eingriff und das Verschweigen nicht können. Wir stellen uns gegen die von uns selbst so hoch gehaltenen Gebote des Grundge- setzes, der Basis unserer Rechtsnorm. Wir verdrehen den Sinngehalt zur Bestätigung unserer kulturellen und sozialen Normierung. [...]

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Medizinischer Umgang mit Intersexualität in den 1950er Jahren (M1)

In den 1950er Jahren bestand der Zugang zum Umgang mit Intersexualität hauptsächlich aus einer medizinisch-psychologischen Perspektive, die stark von John Money beeinflusst war. Money führte den Begriff "Gender" (soziales Geschlecht) ein und behandelte Intersexualität als psychosozialen Notfall. Er vertrat die Ansicht, dass für eine gesunde psychosexuelle Entwicklung das äußere Erscheinungsbild der Genitalien entscheidend sei. In dieser Perspektive wird ein Kind nur dann eine stabile sexuelle Identität entwickeln, wenn es eindeutig männliche oder weibliche Genitalien hat und dementsprechend klar als Junge oder Mädchen erzogen wird. Die Strategie beinhaltete rasche operative Eingriffe, um die Genitalien zu "korrigieren", und eine Einweisung in die zugewiesene Geschlechterrolle, ohne dass dem Kind oder später dem Erwachsenen die Wahrheit über seine intersexuelle Verfassung mitgeteilt wird. Money und seine Zeitgenossen glaubten, dass die Nichtoffenlegung der Diagnose und die frühe Geschlechtszuweisung dabei helfen würden, soziale und psychologische Konflikte zu vermeiden, und das Kind ein "normales" Leben führen könnte.

Auch Babys haben Menschenwürde (M2)

Diese Perspektive kritisiert den medizinischen und gesellschaftlichen Umgang mit Intersexualität, indem sie die Menschenwürde und die natürliche Vielfalt menschlicher Geschlechtsmerkmale betont. Es wird argumentiert, dass die gesellschaftlichen und medizinischen Bemühungen, Intersexualität zu "korrigieren" und in ein binäres Geschlechtersystem einzupassen, eine Verletzung der Menschenrechte darstellen. Diese Haltung betont die Wichtigkeit, die Einzigartigkeit jedes Menschen anzuerkennen und zu respektieren, anstatt Menschen zu vereindeutigen, um sie den vorherrschenden kulturellen und sozialen Normen anzupassen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Geschlechtschromosomen nicht immer eindeutig zu einer männlichen oder weiblichen Entwicklung führen und dass die Wissenschaft dies anerkennt, jedoch die medizinische Praxis oft so tut, als ob sie das Gegenteil bewirken könnte. Diese Position argumentiert gegen frühzeitige chirurgische Eingriffe und für eine umfassende Aufklärung und Respektierung der individuellen Entwicklung des Menschen, unabhängig von seinem angeborenen Geschlecht. Sie beruft sich dabei auf den Artikel 3 des Grundgesetzes, der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbietet und betont, dass dieses Recht auch für intersexuelle Personen gilt.

Zusammenfassend stehen diese zwei Positionen im starken Kontrast zueinander. Einerseits der medizinisch-psychologische Ansatz der 1950er Jahre, der auf eine rasche Geschlechtszuweisung durch operative Eingriffe setzt, und andererseits eine Menschenrechts-basierte Perspektive, die die Vielfalt des menschlichen Geschlechts anerkennt und die Integrität jeder Person schützt, indem sie gegen vorzeitige Eingriffe und für ein offenes, ehrliches Aufwachsen plädiert.
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