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Aufgabe:

a) Bitte kommentieren Sie ausführlich die folgende Schlagzeile aus der Wirtschaftspresse:
„Hohe Sonderabschreibungen bei der X-AG - jetzt ist die Kasse leer"
Gehen Sie dabei auf die von der Schlagzeile mutmaßlich suggerierte Ursache-Wirkungs-Beziehung
zwischen buchhalterischer Ebene und Zahlungsmittelebene ein.

b) Ein vieldiskutierter Aspekt im Finanzmanagement ist die „Finanzierung aus Abschreibungen"
Könnte die unter a) genannte Sonderabschreibung eingedenk eines etwaigen Finanzierungseffektes
geeignet sein, die Kasse der X-AG wieder aufzufüllen? Begründen Sie Ihre Antwort anhand eins
selbstgewählten Zahlenbeispiels.


Problem/Ansatz: ich habe die ganze Frage hochgeladen aber hier geht es nur um Aufgabe b. Ich verstehe einfach nicht wie ich das beantworten kann ohne jeglichen Ansatz. Ich brauche Hilfe ich bitte euch mir zu helfen.

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Und was hat diese Buchhaltungsfrage mit Mathematik zu tun?

Es geht ja um b um das Beispiel

Es geht ja um b um das Beispiel


Kann man die Frage löschen wusste nicht das ich hier falsch bin.

Sie wird in die Helplounge verschoben. Dort werden Sie dann geholfen.

Geht das automatisch ?

Der Betreiber wird die Verschiebung veranlassen, üblicherweise in ein paar Stunden.

Wann wird die jz gelöscht?

Nachdem die Frage nun im richtigen Forum ist (nicht mehr Mathematik), wird sie niemand löschen.

1 Antwort

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Nimm einen Netto-Cashflow vor Steuern von 30 an, einen Vorsteuergewinn von 100, und einen Gewinnsteuersatz von 30 %.

Die während des Jahres erarbeitete Liquidität wird benötigt, um die Steuern zu bezahlen.

Wenn man nun eine Abschreibungsmöglichkeit von 100 hat, wird die Liquidität nicht benötigt, um Steuern zu bezahlen.

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Hallo kann ich mal fragen wie du auf den Steuersatz von 30% gekommen bist? Könnte ich demnach auch einen Steuersatz von 42% nehmen?

Begründen Sie Ihre Antwort anhand eines selbstgewählten Zahlenbeispiels.

Also ist das eigentlich egal welcher Steuersatz richtig ? Ich muss das ja nur begründen oder nicht?

Ich weiß ja nicht wo du herkommst und was für ein Gewinnsteuersatz dort gilt. Wenn steht selbstgewählt, dann steht selbstgewählt.

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