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Es geht um die Einspruchsgesetze.

Ich soll das anhand dieser Skizze erklären. Es muss nicht ausführlich erklärt werden, sondern nur grob mit dem Schaubild.

Ich mürde mich über eine Korrrektur des Inhaltes freuen, eventuell auch die Sprache.

Die meisten Gesetzesvorlagen kommen von der Bundesregierung. Die Bundesregierung muss das Gesetz erstmals den Bundesrat mitteilen. Der Bundesrat darf innerhalb von 6 Wochen zu diesem Gesetzesentwurf Stellung nehmen. Dann erhält die Bundesregierung die Stellungnahme und kann das Gesetz noch einmal bearbeiten, muss aber nicht. Das Gesetz wird dann dem Bundestag mitgeteilt. Dort wird das Gesetz durch Lesungen besprochen bzw. ausdiskutiert und schließlich kommt es zu Schlussabstimmung über die Annahme oder Ablehnung des Gesetzes.

Wird das Gesetz abgelehnt, ist es somit gescheitert.Wird das Gesetz aber akzeptiert, kommt es zu einer Entscheidung des Bundesrates. Billigt der Bundesrat das beschlossene Gesetz, kommt es zu einer Gegenzeichnung. Der Bundespräsident fertigt das Gesetz aus und verkündet aus. Jedoch kann der Bundesrat den Vermittlungsausschuss einberufen, um eventuell Änderungsvorschläge zu setzen. Der Bundestag kann den Änderungsvorschlag aufnehmen und ein neues verändertes Gesetz verkünden, muss aber nicht. Schließlich kommt es wieder zur Entscheidung des Bundesrates.

Der Bundesrat kann Einspruch gegen das Gesetz einsetzen mit einer absoluten Mehrheit und der Bundestag braucht somit auch eine absolute Mehrheit, damit das Gesetz nicht scheitert. Das Gesetz scheitert, wenn es nicht zu einer Zurückweisung mit einer absoluten Mehrheit kommt.

Außerdem kann der Bundesrat Einspruch mit 2/3 Mehrheit angeben und dann kommt es wieder zum selben Verfahren. Der Bundestag braucht eine Zurückweisung mit 2/3 Mehrheit.

Kommt es zu einer Zurückweisung mit einer Mehrheit, kommt es zu einer Gegenzeichnung.

Der Bundespräsident kann das Gesetz ausfertigen und verkünden. Denn nur dann kann das Gesetz in Kraft treten.

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Inhaltlich kann ich von der Schweiz aus gar nichts anmerken. Hier nur minimalste Anmerkungen zur Sprache in blau.

Die meisten Gesetzesvorlagen kommen von der Bundesregierung. Die Bundesregierung muss das Gesetz erstmals dem Bundesrat mitteilen. Der Bundesrat darf innerhalb von 6 Wochen zu diesem Gesetzesentwurf Stellung nehmen. Dann erhält die Bundesregierung die Stellungnahme und kann das Gesetz noch einmal bearbeiten, muss aber nicht. Das Gesetz wird dann dem Bundestag mitgeteilt. Dort wird das Gesetz durch Lesungen besprochen bzw. ausdiskutiert und schließlich kommt es zur Schlussabstimmung über die Annahme oder Ablehnung des Gesetzes.

Wird das Gesetz abgelehnt, ist es somit gescheitert. Wird das Gesetz aber akzeptiert, kommt es zu einer Entscheidung des Bundesrates. Billigt der Bundesrat das beschlossene Gesetz, kommt es zu einer Gegenzeichnung. Der Bundespräsident fertigt das Gesetz aus und verkündet es. Jedoch kann der Bundesrat den Vermittlungsausschuss einberufen, um eventuell Änderungsvorschläge zu setzen (setzen? anzubringen?). Der Bundestag kann den Änderungsvorschlag aufnehmen und ein neues verändertes Gesetz verkünden, muss aber nicht. Schließlich kommt es wieder zur Entscheidung des Bundesrates.

Der Bundesrat kann Einspruch gegen das Gesetz einsetzen (einsetzen?/erheben?) mit einer absoluten Mehrheit und der Bundestag braucht somit auch eine absolute Mehrheit, damit das Gesetz nicht scheitert. Das Gesetz scheitert, wenn es nicht zu einer Zurückweisung des Einspruchs mit einer absoluten Mehrheit kommt.

Außerdem kann der Bundesrat Einspruch mit 2/3 Mehrheit erheben und dann kommt es wieder zum selben Verfahren. Der Bundestag braucht eine Zurückweisung mit 2/3 Mehrheit.

Kommt es zu einer Zurückweisung des Einspruchs mit einer Mehrheit, kommt es zu einer Gegenzeichnung. 

Der Bundespräsident kann das Gesetz ausfertigen und verkünden. Denn nur dann kann das Gesetz in Kraft treten.

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