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Aufgabe:

Ein Jahr nach Nadines Unfall stellen die Ärzte eine dauernde Gebrauchsminderung des Beins bis unterhalb des Knies fest. Die Unfallversicherung kann den Unfall zwar nicht vermeiden, aber sie „ersetzt“ den Schaden durch Geld. Nadines Eltern hatten für ihre Tochter diese Unfallversicherung abgeschlossen.



Das Herzstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätssumme: Die Entschädigung entspricht dem Grad der Invalidität. Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag im Krankenhaus gezahlt, das Genesungsgeld nach der Entlassung noch einmal so lang.

Aufgabe: Sieh dir die Angaben zur Unfallversicherung an, die Nadines Eltern für ihre Tochter abgeschlossen haben: Rechne aus, was die Versicherung an Nadine zahlen muss.

Unfalltod:   10.000€(einmalig )

Invaliditätssumme :    120.000€(einmalig)

Unfallrente ab 50prozent invalidät:  300€(monatlich)

Unfallrente ab 90prozent invalidät:  600€(monatlich)

Krankenhaustagegeld : 30€

Genesungsgeld :  30€

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1 Antwort

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Da sie mit einer "Gebrauchsminderung" ziemlich sicher keine Invalidität von mehr als 50% haben wird, kommt maximal das Krankenhaustagegeld (wenn gegeben) oder das Genesungsgeld in Frage.

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