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Welcher der beiden Prozessbeobachter hat Recht?
Die Argumentation des Anwalts folgt einer klassischen Beweislogik, die in der Juristerei und auch in der Philosophie oft angewandt wird: dem indirekten Beweis oder dem Beweis durch Widerspruch. Dabei nimmt man die Gültigkeit einer zu widerlegenden Behauptung an und zeigt, dass diese Annahme zu einem Widerspruch führt. Ist der Widerspruch offensichtlich, muss die ursprüngliche Annahme falsch sein.
In diesem speziellen Fall behauptet der Anwalt, sein Mandant sei unschuldig. Um dies zu beweisen, geht er zunächst von der gegenteiligen Annahme aus – dass sein Mandant schuldig ist und den Alarm ausgelöst hat. Nach der Schilderung der Umstände und Zeiten zeigt der Anwalt auf, dass bei Gültigkeit seiner Annahme (dass der Mandant der Täter ist) dieser nicht rechtzeitig im Gasthaus hätte sein können, um zum bewiesenen Zeitpunkt dort zu essen. Die Aussage des Wirtes, die den Mandanten um 20 Uhr an einem anderen Ort nachweist, steht im direkten Widerspruch zu der notwendigen Fluchtzeit nach der Annahme, der Mandant sei der Täter. Dieser Widerspruch untermauert die Argumentation des Anwalts, dass sein Mandant nicht der Täter sein kann.
Begründung der Entscheidung:
*Die Argumentation des Anwalts ist schlüssig.* Er verwendet eine anerkannte Beweistechnik, den Beweis durch Widerspruch. Er demonstriert, dass die Annahme, sein Mandant sei der Täter, zu einer Situation führt, die im direkten Widerspruch zu verifizierbaren Fakten steht. Die Beeidete Aussage des Wirtes, die die Präsenz des Mandanten in der Taverne um 20 Uhr belegt, widerlegt effectively die Möglichkeit, dass der Mandant zeitlich in der Lage war, den Tatort nach Auslösen des Alarms zu verlassen und sich zur besagten Zeit in der Taverne zu befinden.
Fazit:
Der Prozessbeobachter, der die Argumentation des Anwalts als geschickte Beweisstrategie bezeichnet, hat Recht. Die Verwendung des Beweises durch Widerspruch ist eine vollkommen logische und gerechtfertigte Methode, um die Unschuld des Mandanten zu argumentieren. Der erste Beobachter, der die Argumentation als unlogisch empfand, hat möglicherweise nicht verstanden, dass die Annahme, die der Anwalt anfänglich macht, lediglich ein rhetorisches Mittel ist, um zu dem Schluss zu kommen, dass diese Annahme zu einem unmöglichen Ergebnis führt und daher falsch sein muss.