Das deutsche Parlament ist zusammengesetzt aus Abgeordneten, die von den Wahlberechtigten der einzelnen Wahlkreise per Mehrheitswahl gewählt wurden ("Direktkandidaten", ein Abgeordneter pro Wahlkreis, mit der Erstestimme gewählt) und aus Abgeordneten, die auf einer Wahlliste standen, der genügend Stimmen per Verhältniswahl gegeben wurden ("Listenkandidaten", mit der Zweitstimme gewählt). Das Parlament soll zur Hälfte aus Direktkandidaten bestehen und zur Hälfte aus Listenkandidaten.
Kritik daran ist aktuell, dass das Parlament aufgrund von sogenannten Ausgleichsmandaten sehr groß werden kann. Vor der Einführung von Ausgleichsmandaten war die Kritik, dass die Sitzverteilung der Parteien im Parlament aufgrund von sogenannten Überhangmandaten nicht dem Verhältnis der Zweitstimmen entspricht.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten im Parlament hat, als ihr laut Zweitstimmenanteil zustehen. Ausgleichsmandate stellen sicher, dass der Zweitstimmenanteil jeder Partei dem Anteil der Abgeordneten dieser Partei im Parlament entspricht.
Das deutsche Parlament stellte sich keine Hauptaufgabe. Die Hauptaufgabe des Parlaments ist im Grundgesetz festgelegt. Dieses wurde nicht vom Parlament erarbeitet oder erlassen, sondern vom Parlamentarischen Rat. Seit diesem Zeitpunkt ist die Hauptaufgabe des Parlaments, Gesetze zu erlassen. Das Parlament hat sich bisher nicht eine andere Hauptaufgabe gegeben, obwohl es das durch Änderung des Grundgesetzes vielleicht könnte.